Familienrecht
Bei folgenden Rechtsgebieten im Bereich des Familienrechts können Sie sich gerne an mich als Fachanwältin für Familienrecht wenden:
Familienrecht
Trennung / Scheidung
Unterhaltsansprüche gegen einen Ehe- / Lebenspartner
Kindesunterhalt
Elternunterhalt (z.B. ein Elternteil von Ihnen kommt in ein Altersheim und kann die Kosten nicht mehr selbst tragen, so dass sich das Sozialamt an Sie wendet)
Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Inobhutnahme, Entziehung der elterlichen Sorge
Umgang zwischen minderjährigen Kindern und demjenigen Elternteil, bei dem das Kind / die Kinder nach der Trennung nicht wohnt
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
Ausgleich von Arbeitsleistungen oder finanziellen Zuwendungen durch die Eltern oder Schwiegereltern z. B in ein gemeinsames Bauvorhaben im Rahmen einer Trennung / Scheidung
Auseinandersetzung der Haushaltsgegenstände
Regelung, welcher Partner in der gemeinsamen Wohnung /Haus nach Trennung / Scheidung verbleiben kann
Anträge nach Gewaltschutzgesetz bei Gewalttätigkeiten, Beleidigungen, Drohungen
In jedem Fall betrifft das Familienrecht höchst private Themenkreise und sollte von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt betreut werden, für den der vorliegende Fall nicht nur eine Akte mit rein juristischem Inhalt darstellt, sondern ein menschliches Schicksal, welches es gilt juristisch zu begleiten. Es hat hier keinen Sinn, jedem Streit der trennenden Personen zwingend eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen zu lassen. Selbstverständlich sind solche Prozesse manchmal aber auch unvermeidbar und sind dann mit Nachdruck zu führen, z. B. wenn Ihnen dringend benötigte Unterhaltsleistungen unberechtigt nicht gezahlt werden.
Bei den genannten Themen stehe Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in Markt Schwaben und Umgebung gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Ein Beratungsgespräch kann zu jedem Zeitpunkt sinnvoll sein, da
evtl. später auftretende Probleme bereits im Vorfeld durch Vertrag geregelt werden können und somit später nicht entstehen
Streitigkeiten bei Rechtskenntnis nur im realistisch durchzusetzenden Rahmen geltend gemacht werden und somit unnötige Konfrontation vermieden werden kann oder
durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts emotionsgeladene Situationen wieder auf eine sachliche Ebene zurückgeführt werden können