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Online-Scheidung

Online-Scheidung

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner darin übereinstimmen, dass Ihre Ehe geschieden werden soll, kann nach Ablauf des Trennungsjahres Scheidungsantrag gestellt werden. Sofern Sie sich in allen Punkten einig sind, können Sie die Scheidung mit einem Rechtsanwalt durchführen, der für die Partei, die ihn beauftragt, Scheidungsantrag einreicht. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag ohne eigenen Rechtsanwalt zustimmen. Andernfalls kann natürlich auch Scheidungsantrag gestellt werden. Hierzu ist aber ein Besprechungstermin notwendig.

Sofern Sie keine Beratung wünschen, können Sie mir einen Online-Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens (sog. Online-Scheidung) auf dieser Seite bequem über das nachstehende Formular erteilen. Allerdings sollten Sie bei Zweifeln auf jeden Fall lieber ein persönliches Beratungsgespräch wahrnehmen. Dieses ist für den Fall, dass Sie mich im Anschluss mit der Scheidung beauftragen, kostenfrei, da die Beratungsgebühr auf die im Scheidungsverfahren anfallenden Gebühren angerechnet wird.
Ein persönlicher Besprechungstermin ist bei einer Online-Scheidung nicht erforderlich. Natürlich stehe ich Ihnen aber jederzeit per E-Mail, telefonisch oder für ein Gespräch in meiner Kanzlei in Markt Schwaben zur Klärung offener Fragen vor Einreichung des Scheidungsantrags, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.
Das Scheidungsverfahren dauert erfahrungsgemäß zwischen 2 und 3 Monaten, wenn kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Dies ist aber die Ausnahme u.a. bei kurzer Ehe oder einem entsprechenden Ehevertrag. Andernfalls dauert ein Scheidungsverfahren durchschnittlich ein 3/4 Jahr.

Trennungsjahr

Voraussetzung für eine Scheidung ist außer wenigen Ausnahmen, dass die Trennung vom Partner bereits seit mindestens einem Jahr besteht (Trennungsjahr). Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen, sofern eine strikte Trennung in allen Bereichen, vor allem von Tisch und Bett, aber auch bzgl. der finanziellen Angelegenheiten eingehalten wird.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleichsverfahren werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Vereinfacht gesagt, erhält jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenpunkte des anderen Ehepartners, welcher dieser während der Ehezeit erworben hat, so dass dann beide im Hinblick auf den Zeitraum der Ehe über gleich hohe Rentenanwartschaften verfügen. Zu den Anrechten gehören u.a. Anrechte bei der deutschen Rentenversicherung, Betriebsrenten, Riester, Rürup, Lebensversicherungen auf Rentenbasis. Ggf. ist es sinnvoll im Scheidungstermin eine Regelung bzgl. Versorgungsausgleich zu treffen. Dies müsste nach Erteilung der Auskünfte ggf. besprochen werden. Für diesen Fall ist allerdings ein zweiter Rechtsanwalt erforderlich, der für eine Pauschale für den Scheidungstermin vor Gericht beauftragt werden kann. Die Einholung der Auskünfte dauert in der Regel mehrere Monate.

Ein Gerichtstermin mit persönlichem Erscheinen der Parteien ist immer erforderlich. Dieser dauert aber in der Regel nur 15 Minuten und dient lediglich zur Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist und beide Eheleute geschieden werden wollen. Dazu werden die Eheleute dann im Termin vom Familienrichter befragt. Im Anschluss daran wird die Ehe geschieden. Derzeit werden aufgrund der Pandemie teilweise ausnahmsweise auch Scheidungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Scheidungsbeschluss wird dann vom Gericht zugestellt und nach Ablauf eines Monats rechtskräftig.

Ablauf

Nach Auftragserteilung erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung aus der sich alle weiteren Schritte ergeben.
Auf Wunsch teile ich Ihnen vor Einreichung des Scheidungsantrages selbstverständlich mit, welche Kosten auf Sie zukommen.
Bitte machen Sie Ihre Angaben so präzise und ausführlich wie möglich. Wenn Sie bestimmte Angaben jetzt nicht machen können, können Sie dies später nachholen.
Wenn Sie vor Einreichung des Scheidungsantrages eine telefonische Rücksprache wünschen, können Sie mich gerne anrufen.
Ich prüfe Ihre Angaben und setze mich danach umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen also kein Risiko ein. Ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen veranlasse ich nichts.
Kosten entstehen erst mit der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht oder einem Beratungsgespräch in der Kanzlei.
Während des gesamten Scheidungsverfahrens stehe ich Ihnen selbstverständlich bei Bedarf beratend zur Seite.

Kosten

Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Online-Scheidung nicht günstiger ist. Natürlich können Sie sich viele Kosten sparen, sofern Sie sich in allen Punkten mit Ihrem Ehepartner einig sind und nur eine Partei für die Scheidung einen Rechtsanwalt beauftragt. Allerdings wird bei den hiesigen Gerichten auch bei einvernehmlicher Scheidung der jeweilige Streitwert niemals reduziert, ein Antrag diesbezüglich immer abgelehnt. Der Streitwert wird vom Gericht aufgrund der beiden Nettoeinkommen, evtl. des Vermögens, Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder und Anzahl der Anrechte beim Versorgungsausgleich festgesetzt. Aufgrund dieses Streitwerts ergeben sich die gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Antrag Online-Scheidung

Das Ausfüllen folgenden Formulars ist unverbindlich und kostenlos, d.h. mit dem Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. Sie erhalten anschließend von uns eine Vollmacht und einen Kostenvoranschlag aufgrund Ihrer Angaben. Gebühren fallen erst ab Auftragserteilung an. Auftrag erteilen Sie uns mit Rücksendung der unterschriebenen Vollmacht. Zusammen mit der Vollmacht müssten Sie uns auch eine Kopie der Heiratsurkunde und ggf. der Geburtsurkunde/n des gemeinsamen Kindes/der Kinder übersenden.

Bitte füllen Sie das Formular aus. Sofern Sie etwas nicht wissen, machen Sie bitte ein Fragezeichen oder eine Angabe mit ca. oder Fragezeichen.

Angaben zu Ihrer Person (Antragsteller):

Ehepartner (Antragsgegner):

Angaben für die Scheidung:

13 + 12 =